Die Wertminderung wird durch den Sachverständigen festgelegt und ist von vielen Faktoren wie z.B. Anzahl der Fahrzeughalter, Laufleistung, Schadenhöhe, Schadenumfang, Stellung am Mark usw. abhängig. Sie soll den Wertverlust ausgleichen, der trotz einer fachgerecht ausgeführten Reparatur entsteht (Makel des Unfallwagens). Vereinfacht kann sich jeder die theoretische Frage stellen: „Was muß mir ein Gebrauchtwagenverkäufer bei zwei identischen Fahrzeugen nachlassen, damit ich mich für den verunfallten Wagen entscheide und nicht für den unfallfreien Wagen?

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