Auch ohne Nachweise werden die Kosten für Telefonate, Faxe und Briefe mit einer Pauschale von etwa 30,00 Euro durch die gegnerische Versicherung ausgeglichen. Weitere Kosten sind im Einzelfall zu belegen.
Auch ohne Nachweise werden die Kosten für Telefonate, Faxe und Briefe mit einer Pauschale von etwa 30,00 Euro durch die gegnerische Versicherung ausgeglichen. Weitere Kosten sind im Einzelfall zu belegen.