Personenschäden können Heilungs- und Rehabilitationskosten, Verdienstausfall und Erwerbsminderung verursachen. Diese werden in der Regel von den eigenen Versicherungen (Krankenkasse, Unfallversicherung, usw.) oder vom Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) getragen. Ein Ersatzanspruch geht dann an diese Stellen über. Schalten Sie bitte immer einen Rechtsanwalt zur Wahrung Ihrer Interessen ein. Nur dieser kann in vollem Umfang alle Ansprüche wie Schmerzensgeld, weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen, Umbau der Wohnung usw. durchsetzen.

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