Ist die Grenze eines Bagatellschadens überschritten (ca. 750,00 Euro), haben Sie das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Sind Sie sich nach einem Unfall hinsichtlich der Bagatellschadengrenze nicht sicher, kontaktieren Sie bitte immer einen Sachverständigen, der Sie gern beraten wird. Mit dem Gutachten eines Sachverständigen verfügen Sie über die notwendige Grundlage für eine korrekte Schadenregulierung. Das Gutachten informiert über die Höhe der Reparaturkosten, den Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Unfall, den Reparaturweg, die Reparaturdauer, notwendige Umbaukosten, die Wiederbeschaffungsdauer, die Wertminderung, die Mietwagenklasse und die Höhe des Nutzungsausfalls.

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