Wenn ein Laie erkennen kann, daß es sich um einen geringen Schaden handelt, wird von einem Bagatellschaden gesprochen. Die Grenze liegt derzeit bei einer Schadenhöhe von etwa 750,00 Euro. Dies gilt jedoch nicht, wenn Bauteile betroffen sind, die die Fahrfähigkeit beeinflussen (z.B. Lenkung, Reifen, Radaufhängung usw.). Bitte beachten Sie, daß es für einen Laien kaum mehr möglich ist, eine eigene Aussage zur Schadenhöhe zu treffen. Es ist empfehlenswert, immer einen Sachverständigen mit der Einschätzung der Schadenhöhe zu beauftragen.

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