Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind die entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Alle anfallende Korrespondenz erledigt der Anwalt in Ihrem Auftrag und wahrt Ihre Interessen gegenüber dem Schadenverursacher. Bitte beauftragen Sie immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Schadenabwicklung.