Die Mehrwertsteuer wird nur gegen Vorlage einer Reparaturrechnung erstattet. Im Fall eines Totalschadens erhalten Sie die Mehrwertsteuer nur bei Nachweis der Ersatzbeschaffung. Die Mehrwertsteuerzahlung ist davon abhängig, ob das Ersatzfahrzeug regel- oder differenzbesteuert wird (siehe Gutachten ABC). Bei älteren Fahrzeugen (ca. 10 Jahre) wird der Fahrzeugwert ohne Mehrwertsteuer, also steuerneutral ermittelt. Ein Abzug der Mehrwertsteuer durch die gegnerische Versicherung wäre in diesem Fall nicht gerechtfertigt.