Sie sind für Ihre Schadenersatzforderung verpflichtet, den Ihnen entstandenen Schaden gegenüber dem Unfallgegner nachzuweisen. Sie können mit diesem Nachweis den Ersatz der entstehenden Reparaturkosten fordern, die für eine fachgerechte Reparatur notwendig sind. Das heißt, Ihnen stehen jene Kosten zu, welche in einer Fachwerkstatt für eine fachgerechte Instandsetzung anfallen. Die Höhe der Reparaturkosten können Sie über das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln lassen. Niemand kann Ihnen die Reparatur Ihres Fahrzeugs vorschreiben. Wo und in welchen Umfang Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, unterliegt allein Ihrer Entscheidung. Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie reparieren möchten (sogenannte fiktive Abrechnung = Auszahlung der Reparatursumme), wird die Mehrwertsteuer nur gegen Vorlage einer Reparaturrechnung erstattet. Gehen Sie bitte nicht auf die Angebote der gegnerischen Versicherung ein (Gutachter, Werkstatt, Ersatzwagen usw.) und beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung ist ein profitorientiertes Unternehmen und wird daher nicht unabhängig und zu Ihrem Vorteil handeln.