Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Ihre Schadenersatzansprüche machen Sie gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend. Es ist Ihr Recht, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen. Sie haben darüber hinaus das Recht, sich durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Die gegnerische Versicherung hat die Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt vollumfänglich zu tragen. Eine Ausnahme bilden hier die Bagatellschäden (siehe links). Wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte, haben Sie dennoch das Recht auf einen eigenen Gutachter, der auch in diesem Fall von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt wird. Die Feststellung der Schadenhöhe ist die Sache des Geschädigten und nicht des Schadenverursachers. Nur eine vollständige Beweissicherung über Umfang und Höhe des Schadens stellt sicher, daß Ihnen die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Es müssen Ihnen alle wirtschaftlichen Einbußen, die im Zusammenhang mit dem Unfallschaden stehen, ersetzt werden.
In der linken Menüspalte können Sie unterhalb des Menüpunktes Haftpflichtschaden die verschiedenen Begriffsbestimmungen einsehen. Sie können durch anklicken der entsprechenden Begriffe die gewünschten Informationen abrufen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.