Schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht

Bei einem schuldhaft verursachten Verkehrsunfall können Sie Ihre Ansprüche bei Ihrer Vollkasko Versicherung geltend machen. Die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners werden von Ihrer Haftpflichtversicherung beglichen. Es können beim Unfall weitere Schäden entstehen, die nach §13 AKB geregelt werden. Bitte beachten Sie die Unterschiede gegenüber einem Haftpflichtfall. Zur genauen Information über die Regelung der Ersatzleistungen ist es notwendig, Ihre Vertragsbedingungen zu lesen, da die Leistungen bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich geregelt werden.

In der linken Menüspalte können Sie unterhalb des Menüpunktes Vollkaskoschaden die verschiedenen Begriffsbestimmungen einsehen. Sie können durch anklicken der entsprechenden Begriffe die gewünschten Informationen abrufen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

 

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