Das Honorar für das Gutachten Ihres unabhängigen Sachverständigen hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu erstatten. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben sollte. In der Regel arbeiten alle Sachverständigen mit Abtretungserklärungen, die es Ihnen ermöglicht, direkt mit den Versicherungen abzurechnen.