Muß Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, da es nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist, werden Ihnen die anfallenden Kosten gegen Rechnung erstattet. Oftmals rechnet das Abschleppunternehmen auch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Muß Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, da es nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist, werden Ihnen die anfallenden Kosten gegen Rechnung erstattet. Oftmals rechnet das Abschleppunternehmen auch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.