Kosten für Verschrottung und Entsorgung sind nicht Gegenstand der Kaskoversicherung. Einige Versicherungen übernehmen Kosten in Höhe des ermittelten Restwertes.
Kosten für Verschrottung und Entsorgung sind nicht Gegenstand der Kaskoversicherung. Einige Versicherungen übernehmen Kosten in Höhe des ermittelten Restwertes.