Wenn Ihr Fahrzeug eine Laufleistung von ca. 1000 km hat und nicht älter als 2 Monate ist und weiterhin ein beträchtlicher Schaden vorliegt, besteht die Möglichkeit auf Neuwagenbasis abzurechnen.
Wenn Ihr Fahrzeug eine Laufleistung von ca. 1000 km hat und nicht älter als 2 Monate ist und weiterhin ein beträchtlicher Schaden vorliegt, besteht die Möglichkeit auf Neuwagenbasis abzurechnen.