Bei Personenschäden können Kosten für Heilung, Verdienstausfall und/oder Erwerbsminderung entstehen, die zum Teil von Ihrer eigenen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung) oder vom Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) übernommen werden. Schmerzensgeldansprüche können Sie nicht geltend machen.