Leasen, das heißt ein Auto mieten. Das Leasing im privaten Bereich sollte gründlich überdacht sein. Vorteile, Nachteile, zu erwartende Kosten und eventuelle Einsparungsmöglichkeiten müssen in Erwägung gezogen werden und in die Rechnung einfließen. Im Gegensatz zum normalen Mieten, wie wir es von Immobilien kennen, muß der Leasingnehmer Wartungsarbeiten, Instandsetzungsleistungen und Versicherungen selbst übernehmen. Außer der monatlichen Leasingrate, die vorab vereinbart wird, müssen also noch alle Kosten getragen werden, die auch ein Fahrzeugeigentümer zu tragen hätte, nur, daß der Leasingnehmer in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, das bleibt bis zum Ende des Vertrages der Leasinggeber. Während im Fall einer normalen Miete eine feste Mietdauer mit der Möglichkeit einer Verlängerung vereinbart wird, legen sich die Vertragspartner beim Leasen von Vornherein auf eine bestimmte Grunddauer fest, die nicht einfach verlängert werden kann. Leasinggeber können Fahrzeughersteller sein, aber auch freie Leasinggesellschaften und Banken bieten Auto-Leasing an.
Das Leasen im gewerblichen Bereich Vorteile bietet, wissen viele aus dem Arbeitsumfeld. Die Leasingraten sind steuerlich absetzbar, der geleaste Wagen ist Bilanzneutral und finanziert sich mehr oder weniger selbst, denn während das Unternehmen ihn bezahlt, verdient es mit dem Wagen Geld. Die Raten stehen von vornherein fest und es ist möglich, gleich mehrere Wagen zu ordern und große Rabatte abzukassieren.
Vorteile dieser Art genießen Privatpersonen nicht. Deren Vorteile belaufen sich auf im Vergleich zur Finanzierung monatlich geringere Raten und die Tatsache, immer ein neues Auto zu fahren. Die geringen Raten ergeben sich daraus, daß nicht das Auto, sondern lediglich seine Nutzung bezahlt wird. Nach Ablauf des Vertrages sind die Leasingnehmer keine Autobesitzer und es ist nicht garantiert, daß sie den Wagen nachträglich kaufen können. Versteckte Kosten, Probleme mit der Versicherung im Fall eines Autodiebstahls oder Unfalls und der Fakt, daß der Leasingnehmer bei vielen Verträgen das volle Risiko über den Wert des Autos zu tragen hat, kommen bei den Nachteilen dazu. Unter Umständen ist der Leasingnehmer zusätzlich dazu verpflichtet, bestimmte Kilometerzahlen nicht zu überschreiten beziehungsweise bei Vertragsende einen bestimmten Restwert des Autos zu erzielen. Grundsätzlich wird bei den meisten Leasingverträgen eine unkündbare Grundlaufzeit vereinbart, die nur aufgrund sehr schwerwiegender Kündigungsgründe aufgelöst werden kann. Das heißt: Selbst wenn der Leasingnehmer das Auto nicht nutzt, muß er die Raten bis Ende der Laufzeit bezahlen. Der Leasingnehmer kann sich zwischen einem Vollamortisations- und Teilamortisationsvertrag mit Ankaufsrecht und/oder Andienoption entscheiden.
Bei einem Vollamortisationsvertrag werden die Kosten wie Anschaffung, Herstellung, Zinsen und Verwaltung vollständig vom Leasingnehmer während der Grundlaufzeit abgedeckt, die Raten geraten höher als bei einem Teilamortisationsvertrag. Verfügt der Leasingnehmer über eine Kaufoption, kann er das Auto nach Ablauf der Grundmietzeit zu einem vorher festgelegten Preis erstehen. Ohne vorher ausgehandelte Kaufoption ist er gezwungen, das Auto zurückzugeben bzw. kann die Miete zu neuen Voraussetzungen verlängern.
Im Falle eines Teilamortisationsvertrages deckt der Leasingnehmer nicht alle Kosten der Amortisation ab, die Raten fallen niedriger aus. Meist gibt es ein Ankaufsrecht für den Leasingnehmer oder sogar ein Andienungsrecht, das heißt, dem Leasinggeber wird garantiert, das der Leasingnehmer das Auto nach Ablauf der Grundlaufzeit erwirbt. Der Preis wird bei Vertragsabschluß ausgehandelt und entspricht dem nach Ende der Grundmietzeit zu erwartenden Marktwert. Liegt dieser Preis über dem tatsächlichen Marktwert, kann der Leasinggeber den Kunden zwingen, das Auto für diesen Preis zu kaufen. Doch Vorsicht: das heißt nicht, das der Leasingnehmer ein Recht darauf hat, das Auto zu kaufen! Liegt der vorher festgelegte Preis unter dem Marktwert, kann das Leasing-Unternehmen selbst über das Auto verfügen. Auch im Falle eines Teilamortisationsvertrages ohne Andienungsrecht hat der Leasingnehmer nach der Grundmietzeit einen bestimmten Restwert des Autos zu gewährleisten, der bei Vertragsabschluß berechnet wird und nicht dem aktuellen Marktwert entsprechen muß. Erreicht der Leasingnehmer diesen errechneten (nicht zwangsläufig den tatsächlichen!) Wert nicht, weil beispielsweise Beulen oder Kratzer vorliegen, muß er die Differenz nachzahlen. Oft streiten sich hier Leasing-Unternehmen und Kunden über den Unterschied zwischen normaler Abnutzung und tatsächlichen Schäden. Liegt der Restwert bei einem Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung über dem errechneten, bekommt der Leasing-Nehmer 75% der Differenz ausbezahlt. Oft werden bei Abschluß des Vertrages weitere Bedingungen über den Zustand des Autos bei Abgabe ausgehandelt. Beispielsweise kann die Klausel enthalten sein, daß eine bestimmte Kilometeranzahl nicht überschritten werden darf. Fährt der Leasingnehmer mehr als vereinbart, muß er bei Abgabe eine Ausgleichszahlung leisten. Wieviel ein zu viel gefahrender Kilometer kostet, wird vorher festgelegt. Wurden weniger Kilometer gefahren, erhält der Leasingnehmer einen Ausgleich, meist jedoch nicht in der gleichen Höhe und nur bis zu 10.000 Kilometer. Im Fall eines Unfalls oder Diebstahls bezahlt die Versicherung den Zeitwert des Autos, nicht den Betrag, den das Leasingunternehmen haben möchte. Die Differenz muß der Leasing-Nehmer bezahlen, er hat also kein Auto aber jede Menge Kosten. Werden die Vertragsbedingungen bei Abgabe nicht erfüllt, sind Sie verpflichtet, hohe Nachzahlungen zu leisten, mit denen Sie auf mehr Kosten als bei einem finanzierten Wagen kommen. Ein Auto haben Sie danach immer noch nicht. Wenn Sie die Leasing-Raten nicht decken können, kündigt der Leasinggeber den Vertrag fristlos, nimmt das Auto zurück und fordert Schadensersatz. Rechte auf das Auto haben Sie nicht, denn Sie sind nicht der Eigentümer.
Als Privatperson sollte man sich vorher darüber klar werden, warum man ein Auto mietet. Haben Sie die Vorstellung, bei geringen Finanzierungsraten später entscheiden zu können, ob Sie das Auto erwerben, ist Leasing nach Ansicht vieler Finanzberater nicht zu empfehlen. Ob Sie das Auto kaufen dürfen, bestimmt immer der Vermieter, den Preis bestimmt dieser ebenfalls. Möglicherweise sind Sie am Ende gezwungen, das Auto zu einem überteuerten Preis zu erwerben und zahlen mehr als bei einer Finanzierung. Wollen Sie aber jederzeit ein neues Auto fahren, das Sie später nicht kaufen wollen, fahren Sie mit einem Leasingvertrag wahrscheinlich gut – je nachdem, welchen Vertrag sie vereinbaren und ob Sie die ausgehandelten Bedingungen einhalten können. Vorab ist es immer empfehlenswert, die Vertragsbedingungen genau zu überprüfen: Wann beginnt Warenwertminderung durch Beschädigung, wann ist es noch Verschleiß? Lassen Sie sich am besten Fotos mit Beispielen zeigen. Fragen Sie ebenfalls nach Freibeträgen, also wie hoch die Toleranzgrenze bei Übertretung der vereinbarten Kilometerhöchstgrenze ausfällt. Bei Fragen wenden Sie sich an einen KFZ-Sachverständigen oder Rechtsanwalt.