Kaskoschaden

Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Kostenvoranschlag

Bei Bagatellschäden bis ca. 750,00 Euro Schadenhöhe reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung. Dabei wird lediglich der zur Reparatur des Schadens erforderliche Betrag errechnet.

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