Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen genau zu bestimmenden Herd entstanden ist und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brandschäden gelten demnach: Vergaserbrand, Schmorschaden, Sengschaden sowie Durchbrennen von Zündkerzen und Sicherungen. Bitte beachten Sie die Versicherungsklauseln in Bezug auf fahrlässiges Verhalten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.