Das Ingenieurbüro Reinecke verwendet die Vorgaben der DEKRA in Bezug auf die Postleitzahl des Geschädigten. Hier können Sie schnell die entsprechenden Werte für Ihren Wohnort ermitteln.
Siehe: http://www.dekra.de/de/927
Die Stundenverrechnungssätze teilen sich auf in den Geldwert der für eine Arbeitsstunde eines Mechanikers, Elektrikers, Klempners und Lackierers in einer KFZ-Fachwerkstatt zu bezahlen ist. Bei der fiktiven Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden werden immer wieder sogenannte
„mittlere“, „ortsübliche“, „angemessene“ oder „erforderliche“
Stundenverrechnungssätze herangezogen. Was unter diesen Beschreibungen konkret zu verstehen ist, wurde von den Gerichten bisher noch nicht einheitlich entschieden. Während der BGH nach § 249 BGB von erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten in Kundendienstwerkstätten spricht, wird von Seiten der Versicherungen immer wieder auf weitaus geringere bundesweite bzw. lokale durchschnittliche Stundenverrechnungssätze verwiesen. Dies führt zu einer erheblichen Kürzung der Auszahlung an den Geschädigten. Die gegnerische Versicherung macht in der Regel keine Angaben über statistische Grundlagen, Verfasser, Zeitraum und Ort ihrer Erhebungen. Nachfragen bzgl. dieser Angaben werden nicht beantwortet. Da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (siehe links Menü Rechtsanwälte).