Bei einem Schadengutachten werden der zur Behebung des Schadens notwendige Schadenumfang dokumentiert, detailliert aufgelistet und die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Weiterhin wird der Wert des Fahrzeuges vor dem Schadeneintritt, der Wiederbeschaffungswert, sowie im Totalschadenfall der Wert des beschädigten Fahrzeuges, der Restwert ermittelt.

Ein Schadengutachten gibt weiterhin darüber Auskunft, ob eine etwaige Wertverbesserung oder Wertminderung eingetreten ist. Darüber hinaus werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, eventuell anfallende Umbauarbeiten oder die Höhe des Nutzungsausfallgeldes ermittelt. Ein Gutachten gibt Auskunft über den Betriebszustand des beschädigten Fahrzeuges und eine eventuell mögliche Notreparatur, was sich auf die Erstattung von Nutzungsausfall- oder Mietwagenkosten auswirkt. Aufgrund der schriftlichen und bildlichen Dokumentation kann ein Schadengutachten bei der Rekonstruktion des Schadenherganges dienlich sein, es hat beweissichernden Charakter. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges dokumentiert das Schadengutachten den damaligen Schadenumfang.