Bergungskosten sind als Rettungskosten erstattungspflichtig, wenn Sie zur Schademinderung notwendig sind. Abschleppkosten werden je nach Versicherung nicht, teilweise oder ganz übernommen.
Bergungskosten sind als Rettungskosten erstattungspflichtig, wenn Sie zur Schademinderung notwendig sind. Abschleppkosten werden je nach Versicherung nicht, teilweise oder ganz übernommen.