Bedingung für eine Abrechnung auf Neuwagenbasis ist eine Laufleistung von ca. 1000 km und ein maximales Alter des Fahrzeugs von 2 Monaten. Es muß weiterhin ein beträchtlicher Schaden vorliegen.
Bedingung für eine Abrechnung auf Neuwagenbasis ist eine Laufleistung von ca. 1000 km und ein maximales Alter des Fahrzeugs von 2 Monaten. Es muß weiterhin ein beträchtlicher Schaden vorliegen.